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AG

Aktiengesellschaft

Wenn die etwas höheren steuerlichen Belastungen und die in bestimmten Fällen strengeren formellen Vorschriften akzeptiert werden, eignet sie sich für alle wirtschaftlichen Zwecke, insbesondere für aktive internationale Handelsgeschäfte, als Dachorganisation von Tochtergesellschaften usw. Für die Regelung privater Vermögensverhältnisse und die reine Vermögensverwaltung / Vermögenssicherung sind jedoch andere Organisationsstrukturen vorzuziehen.

Grundkapital
Das Mindestkapital beträgt CHF 50'000.-- oder der entsprechende Gegenwert in jeder beliebigen gesetzlichen Währung.

Aktien
Inhaber- oder Namensaktien sind zulässig, wobei ein Mindestnominalwert nicht vorgeschrieben ist. Auch die Ausgabe von Stimmrechtsaktien ist möglich. Der Übertrag von Inhaberaktien ist an keine Form gebunden. Das Gesetz sieht für die Verwaltung keine Pflichtaktie zwingend vor.

Organe
Die Generalversammlung ist das Oberste Organ und muss mindestens einmal im Jahr zur Abnahme der Jahresrechnung und Erledigung der anderen gesetzlichen und statutarischen Pflichten einberufen werden.

Der Verwaltungsrat leitet und führt die Geschäfte der Gesellschaft.

Die Kontrollstelle hat den Jahresabschluss zu prüfen und einen Bericht an die Generalversammlung zu erstatten.

Bilanzabgabe
Die von der Kontrollstelle geprüfte Jahresrechnung ist bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung einzureichen.

Steuern
Bei dieser Gesellschaftsform sind grundsätzlich die besondere Gesellschaftssteuer (Kapitalsteuer) von 1 ‰ auf Kapital und offene Reserven, mindestens jedoch CHF 1'000.-- im Jahr, und die Couponsteuer von 4 % auf Gewinnausschüttungen zu beachten. Der erzielte Gewinn selbst unterliegt keiner Besteuerung. Lesen Sie im übrigen unter „Allgemeines", Rubrik „Abgaben und Steuern".